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„Aus der Frohburg“ Aufzeichnungen zur Herkunft eines Unangepassten

Konrad Hummler (Autor)

Die Schockstarre nach der Stickereikrise hält noch an, die Greuel des Zweiten Weltkriegs sind noch unverdaut, die Reste eines stolzen Bürgertums aus dem 19. Jahrhundert schmelzen wie Frühlingsschnee dahin, doch Aufbruch und Wirtschaftswunder lassen auf sich warten: St. Gallen, eine mittelgrosse Schweizer Stadt in den 1950er Jahren. Ein neugieriger Knabe sieht sich um, entdeckt seine nächste Umgebung, die «Frohburg», ein Vorstadtidyll mit Stallungen, Hinterhof und kleinem Park. Seine Streifzüge durchs Quartier sind aber stets auch von Ängsten geprägt; das «Schlimme», wie er es nennt, lauert für ihn beim Gaswerk, beim Schlachthof, im Volksbad. Er sinnt nach Strategien, um es zu bannen, und wird fündig: Das Schlimme beim Namen nennen, nicht ausweichen oder verdrängen. Mit dieser Grundüberzeugung startet er ins Leben, und eine sehr vielgestaltige Jugendzeit öffnet sich ihm. Sie führt ihn auf selbständige Erkundungsreisen durch halb Europa, auf wochenlange Wanderungen durch Schweizer Berge, lässt ihn kettenrauchen, einen Tonfilm drehen, eine Umweltdemo organisieren (1971 …), Daniel Cohn-Bendit bewundern, die Sowjets und deren Abkömmlinge in der Schweiz hassen, sich von Johann Sebastian Bachs Musik vereinnahmen. Mehr und mehr ergibt sich das Bedürfnis nach einem tieferen Verständnis von Welt- und Wirtschaftsgeschehen, und so wird die Entdeckungsreise in die Wissensgebiete der Rechtswissenschaft, der Ökonomie und der Informatik ausgedehnt: Das «Schlimme» durch Begreifen bannen. Die endgültige Befreiung von den einengenden Konventionen des Denkens erfährt der nunmehr erwachsene Konrad Hummler am andern Ende der Welt, hoch über dem Pazifik, bei nicht untergehender Sonne am Polarkreis.

Verlag: Edition Königstuhl
Erscheinungsjahr: 2021
Preis: CHF 24.00
ISBN: 978-3-907339-00-8

 

Bücher
Vom Kredit zur Schuld

Ivan Adamovich / Christoph Schaltegger (Herausgeber)

Mit Beiträgen von Claudia Aebersold Szalay, Ernst Baltensperger, Jacob Bjorheim, Konrad Hummler, Martin Rhonheimer, Michele Salvi, Gerhard Schwarz, Reto Sonderegger, Tobias Straumann, Kaspar Villiger.

Wenn Verschuldung die Freiheit bedroht.

Kredit ist das Schmiermittel für Fortschritt und Entwicklung. Doch zu viel Kredit kann in die Schuldenfalle führen. Die globalen Schulden betragen heute das Zwei- bis Dreifache der weltweiten Jahresproduktion an Gütern und Dienstleistungen – Tendenz stark steigend. Und Schuldenkrisen haben in der Menschheitsgeschichte immer wieder verheerende Schäden angerichtet. Wo liegen die Ursachen, wo die Grenzen übermässiger Verschuldung? Ab wann bedroht die Verschuldung unsere Freiheit? Und was kann dagegen unternommen werden? Ein interdisziplinäres Buch mit Antworten auf ein altes, aber höchst aktuelles Problem.

Verlag: NZZ Libro
Erscheinungsjahr: 2019
Preis: CHF 38.00
ISBN: 978-3-03810-443-8

Bücher
Wieviel Staat braucht die Schweiz?

Georg Kreis (Herausgeber)

Mit Beiträgen von Katja Gentinetta, René Rhinow, Walter Schmid, Christoph Schaltegger, Paul Schneeberger, Konrad Hummler, Markus Ritter, Astrid Epiney, Rico Valär.

Wie viel Staat braucht die Schweiz? Fachleute aus verschiedenen Denkrichtungen geben neue Antworten auf diese virulente Frage. Das Buch soll helfen, sich eine eigene Meinung zu bilden.

Wie viel Staat braucht die Schweiz? Eine legitime aber nur schon deswegen destruktive Frage, weil man sie überhaupt stellt. Eine gängige Antwort lautet: So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Darin liegt ein Grundvorbehalt, wie man ihn gegenüber einem notwendigen Übel hat. Ist das der richtige Ansatz? Gibt es auch eine Wertschätzung, die davon ausgeht, dass es «zum Glück» Staat und Staatlichkeit gibt? Die Antworten darauf fallen je nach Zeitumständen und Gesellschaftsbereichen unterschiedlich aus. Die Frage nach dem «Wie viel?» ist eng verbunden mit der Frage nach der Art der Regulierung. Fachleute aus diversen Denkrichtungen und Erfahrungsfeldern erörtern diese Fragen und bieten bereichernde Vorlagen für eigenes Weiterdenken in spezifischen Anwendungsbereichen.

Details

Maße: 13 x 21 cm
Buch, Broschiert
ISBN: 978-3-03810-399-8
Erscheinungsdatum: 27.03.2019

NZZ Libro_Wie viel Staat braucht die Schweiz?

Beitrag von Konrad Hummler

Bücher
Kleinstaat Schweiz – Auslauf- oder Erfolgsmodell?

Konrad Hummler (Herausgeber), Franz Jaeger (Herausgeber), Progress Foundation (Herausgeber)

Was macht einen Kleinstaat aus? Welche Wege sind für einen Kleinstaat wie die Schweiz tatsächlich umsetzbar? Wie viel Eigenständigkeit ist sinnvoll und möglich? Was bedeutet es für die Schweiz, wenn Europa politisch kippt?
In diesem Buch setzt sich eine interdisziplinäre Autorenschaft mit dem Phänomen Kleinstaat auseinander, skizziert Denkanstösse und Lösungsalternativen. Ein zwingender und dringender Beitrag zur aktuellen Positionierungsdebatte der Schweiz auf dem europäischen Kontinent und in der Welt.

Mit Beiträgen von Carl Baudenbacher, Thomas Bieger, Mathias Binswanger, Micheline Calmy-Rey, Reiner Eichenberger, Heinz Hauser, Karen Horn, Konrad Hummler, Franz Jaeger, Martin Janssen, Beat Kappeler, Hermann Lübbe, Daniel J. Mitchell, Robert Nef, Christoph Schaltegger, Urs Schoettli, Gerhard Schwarz, Rainer J. Schweizer, Hans-Werner Sinn, Michael Wohlgemuth und Stefan C. Wolter.

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Total Data – Total Control

Null-Toleranz in allen Lebensbereichen
Konrad Hummler (Herausgeber), Fabian Schönenberger(Herausgeber), Progress Foundation (Herausgeber)

Wie stark sind unsere Freiheit und Privatsphäre in Zeiten von Big Data bedroht? Eine interdisziplinäre Autorenschaft reflektiert über Auswirkungen und Gefahren der digitalen Kontrolle.
Die modernen Informationstechnologien verbessern sich laufend, und ihre Möglichkeiten scheinen schier grenzenlos. Alle realen Geschehnisse werden detailgenau erfasst und sind beliebig auswertbar – Big Data ist zum Begriff der Stunde geworden. Die erhöhte Granularität der Daten eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit zur Totalkontrolle der Individuen. Zusammen mit einer allgemeinen, zeitgeistig erkennbaren Akzeptanz ergibt sich vielleicht eine Hinwendung zu einer neuen Kompromisslosigkeit – mit unabsehbaren Folgen. Das Buch «Total Data – Total Control» befasst sich mit der Frage der individuellen Bewegungs- und Gestaltungsfreiheit vor genau diesem Hintergrund. Die Aufsätze einer interdisziplinären Autorenschaft regen zum Denken an und fördern die Debatte zu diesem Thema.

Mit Beiträgen von Mathis Brauchbar, Bruno S. Frey, Hannes Grassegger, Allan Guggenbühl, Ernst Hafen, Matthias Haller, Matthias Holenstein, Konrad Hummler, Martin Killias, Martin Meyer, Fabian Schönenberger, Roberto Simanowski und Frank Urbaniok.

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Versuch, Irrtum, Deutung

Konrad Hummler
Anlagekommentare 1990-2010

Messerscharfe Analysen – visionäre Thesen

Erstmals liegen Konrad Hummlers Anlagekommentare gesammelt vor. Ob Ostblock in Auflösung, schwindende Bedeutung der Politik, Corporate Governance oder Zukunft des Bankgeheimnisses – alle relevanten Themen der letzten zwanzig Jahre kommen zum Zug. Pointiert formuliert und weitsichtig erörtert, erschliessen sich die komplexen Zusammenhänge auch dem Laien im Nu.

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Bundesverfassung und Verfassungsentwurf: Eine ökonomisch-rechtliche Analyse

Martin Janssen
Konrad Hummler

«Ende 1977 hat eine Expertenkommission für die Vorbereitung einer Totalrevision der Bundesverfassung unter Leitung von Bundesrat Dr. Kurt Furgler einen Verfassungsentwurf (VE)1 vorgestellt. Seither sind in den meisten Tageszeitungen und in wissenschaftlich Publikationen verschiedene Aspekte des VE zur Diskussion gelangt.
Die vorliegende Arbeit möchte diese Diskussion zum einen fortführen und vertiefen, zum anderen jedoch versuchen, dem VE als Ganzheit mit einer etwas umfassenderen Analyse gerecht zu werden. Es ist aber nicht das Ziel dieser Untersuchung, jeden einzelnen Artikel des Entwurfs zu analysieren und zu kommentieren. In dieser Arbeit sollen vielmehr die folgenden analytischen Schwerpunkte gesetzt werden:

  • Staatsidee und Verfassungsverständnis im VE:
    – Wesen und Ziele der Schweizerischen Eidgenossenschaft (VE erster Teil, 1. Kapitel)
    – Grundrechte (VE erster Teil, 3. Kapitel)
  • Sozialordnung, Eigentumspolitik und Wirtschaftspolitik im VE (VE erster Teil, 4. Kapitel)
  • Das Föderalismusverständnis im VE
    – Verantwortung von Bund und Kantonen (VE zweiter Teil, 3. Kapitel)
    – Volk und Stände (VE dritter Teil, 1. Kapitel)

Zuvor werden geschichtliche, formelle und grundsätzliche Fragen zur Totalrevision sowie methodische Aspekte behandelt. Eine kurze Zusammenfassung schliesst die Arbeit ab.»

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Stadtstaat – Utopie oder realistisches Modell?

Theoretiker und Praktiker in der Debatte

Erstmals setzt sich eine fächerübergreifende Autorenschaft mitdem Phänomen Stadtstaat auseinander, um eine gesellschaftliche Diskussion über die Positionierung eines Kleinstaates in Europa und in einer globalisierten Welt einzuleiten. Was macht den City State aus? Wie spielt er komparative Vorteile wie Machtbalance, Urbanität und Neutralität gegen die inhärente Verwundbarkeit durch Auslandsabhängigkeit, binnenwirtschaftliche Isolierungund räumliche Enge aus? Ist das City-State-Konzept als möglicher dritter Weg für die Schweiz umsetzbar? Diesen Fragen gehen 15 Autoren aus Sicht von Politik, Wirtschaft, Soziologie und Sicherheittheoretisch und empirisch nach.

ISBN 978-3-03823-708-2 (vergriffen)

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Value at Risk im Vermögensverwaltungsgeschäft

Herausgegeben von Otto Bruderer und Konrad Hummler

Das öffentliche Beschaffungsrecht enthält Regeln zur staatlichen Vergabe von Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen. Öffentliche Beschaffungen werden sowohl auf Bundes- wie auf kantonaler Ebene oberhalb rechtlich festgelegter Schwellenwerte im offenen oder im selektiven Verfahren vergeben. Unterhalb dieser Schwellenwerte ist entweder ein Einladungsverfahren oder ein freihändiges Verfahren anwendbar. Dieser unterschwellige Vergabebereich darf nicht unterschätzt werden. Das Auftragsvolumen, das in diesen Verfahren vergeben wird, ist beträchtlich. Die vorliegende Dissertation behandelt das Einladungsverfahren, das in der Praxis äusserst wichtig, aber bisher noch weitgehend unbearbeitet geblieben ist. Im ersten Teil wird zunächst ein Überblick über die Rechtsgrundlagen im öffentlichen Beschaffungswesen gegeben, gefolgt von einer Einführung zum Einladungsverfahren. Der zweite Teil setzt sich umfassend mit dem Verfahrensablauf des Einladungsverfahrens auseinander. Dabei werden zahlreiche Probleme aufgezeigt, die bis anhin nicht erörtert worden sind. Im abschliessenden dritten Teil folgt eine Gesamtwürdigung des Einladungsverfahrens. Es werden insbesondere die Vereinbarkeit des Verfahrens mit den Vergabegrundsätzen und die besondere Missbrauchsanfälligkeit untersucht. Die Arbeit schliesst mit Gedanken zu möglichen Alternativen zum heute praktizierten Einladungsverfahren.

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Das Recht auf sich selbst

Bedrohte Privatsphäre im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit

Konrad Hummler (Autor), Gerhard Schwarz (Herausgeber)

Die Terrorakte vom 11. September 2001 haben der grundlegenden Frage nach dem Spannungsfeld zwischen «Sicherheit» und «Freiheit» zusätzliche Brisanz verliehen. Wie weit darf der Staat unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung in die individuelle Privatsphäre eingreifen? Welche Risiken und welche Chancen bergen die sukzessive internationale Rechtsvereinheitlichung und der globale Datenaustausch für die Privatsphäre des Einzelnen? Wie stark und in welcher Weise wirken der technische und der naturwissenschaftliche Fortschritt auf die Privatsphäre? Die Zürcher Progress Foundation hat sich mit diesen Themen in mehreren geschlossenen Workshops und öffentlichen Economic Conferences auseinandergesetzt. Texte, die an diesen Veranstaltungen diskutiert und Referate, die dort gehalten wurden, werden nun zusammen mit Originalbeiträgen zu einem Sammelband vereint. Das Buch will in einer Zeit von staatlicher Umverteilung, Zentralisierung und Überwachung ein Zeichen für den Wert des Privaten setzen. Ausgangspunkt ist eine klassisch-liberale Haltung, welche sich für die nachhaltige Stärkung einer auf Wettbewerb, Privateigentum und Verantwortung beruhenden Zivilgesellschaft einsetzt.

ISBN 978-3-03823-052-6

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Persönlichkeit und Verantwortung

Erinnerungen an Robert Holzach

Herausgegeben von Konrad Hummler, Martin Meyer und Urs Rinderknecht

Auszug aus der Zusammenfassung:

„Jede Zeit bringt ihre eigenen Eliten hervor. Robert Holzach hatte nichts gegen Funktionseliten einzuwenden. Aber er begriff die Aufgaben von Eliten im erweiterten Sinn des Wortes mehr noch als Mandate über das Spezifische hinaus im Blick auf das Ganze. Das Ganze meinte dann etwa das Wechselspiel zwischen Wirtschaft und Gesellschaft oder auch zwischen Politik und Kultur. Anders gesagt, Holzach plädierte für ein Denken in Zusammenhängen und handelte danach, womit er sich in der Öffentlichkeit grossen Respekt weit über sein Fachgebiet hinaus erwarb.“

Bücher
Automatisierte Rechtsanwendung und Rechtsdokumentation

Zur Eignung von Rechtssystemen für die Anwendung mittels elektronischer Datenverarbeitung

Auszug aus der Zusammenfassung:

«Als Ergebnis des zweiten Kapitels, in dem wir untersuchten, welche Bedingungen an ein Rechtssystem für die Automatisierung rechtlicher Entscheidungen gestellt werden, wiesen wir auf den prinzipiellen Unterschied ziwschen „gesetztem“, deterministischem, auf spezifische Zwecke und auf nach ihrer Art zum voraus als bekannt angenommener Fallkategorien ausgerichtetem Organisatonsrecht („Thesis“) und einer „entstandenen“, in ihren spezifischen Auswirkungen unbekannten, übergeordneten Rechtsordnung („Nomos“) hin. Die Automatisierung von rechtlichen Entscheidungen ist in der ersten Art von Recht unter bestimmten Voraussetzungen durchaus möglich, währenddem sie in der zweiten Art Recht keineswegs Platz greifen kann. Die Angst vor dem „Justizautomaten“, wie sie bei vielen Rechtsdenkern zum Ausdruck kommt, richtet sich deshalb nicht eigentlich gegen die Anwendung der EDV im Recht, sondern implizite gegen das Überhandnehmen deterministischer Rechtsformen allgemein. Wenn der Mensch vor einer „Technokratie“ im Recht geschützt werden soll, so gälte es vor allem, der Ausbreitung des deterministischen Organisationsrechts den Riegel zu schieben, oder mit anderen Worten das Privatrecht (im weitesten Sinn) aufzuwerten.»

«Das elektronische Zeitalter ist im Recht zweifellos angebrochen. Dies stellt die juristische Profession und darüber hinaus jeden an rechtlichen Belangen interessierten Zeitgenossen vor neue Situationen. Es gilt nun einerseits, die durch die EDV gebotenen Chancen wahrzunehmen. Auf dokumentarischem Gebiet kann der Computer sehr viel mühselige Arbeit abnehmen, ja, er kann zu viel weitergehenden Dokumentierungsmöglichkeiten verhelfen, als sie dem Rechtsanwender bisher auf manuell-intelektuellem Wege zur Verfügung standen. Dies kann sicher zu einer besser dokumentierten Rechtsanwendung und mithin zu „besserem Recht“ führen. Aber auch auf dem Gebiet der Automatisierung von rechtlichen Entscheidungen, wo diese einwandfrei Organisationsrecht betreffen, kann die EDV vielfältige Aufgaben erfüllen. Anderseits gilt es, angesichts des Überhandnehmens deterministischer Rechtsformen und der daraus resultierenden Technokratisierung des Rechts und des gesellschaftlichen Lebens, das Wesen einer offenen, unspezifischen, in ihrer Allgemeinheit gerechten Rechtsordnung und darüber hinaus den Wert einer freiheitlichen Ordnung überhaupt erneut in das juristische Denken einzubeziehen.»

Sonstiges
Beiträge von Konrad Hummler M1 AG stellt eine Zeichnung dar

M1 AG verfügt über das Privileg, ohne grossen Produktionsdruck das Zeitgeschehen betrachten und Aktualitäten diskutieren zu können. Damit Geistesblitze, überraschende Meinungen, ätzende Kommentare oder originelle Überlegungen nicht verloren gehen, gibt es die Rubrik Miszellen. Die Artikel in dieser Rubrik sind kurz gehalten und thematisch fokussiert.

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Sonstiges
Ich war NZZ-Mitarbeiter

Verwaltungsrat, Verwaltungsratspräsident – ja, das auch. Das waren schon viele. Wenige aber griffen gleichzeitig in die Tasten wie ich. Und wie! Nach meiner eigenen Berechnung veröffentlichte ich in jener Zeit 32 Kolumnen, einige Artikel zu Sachthemen sowie einen sehr grundsätzlichen Text zum Wesen der Zeitung schlechthin. Im Rückblick entsprach es einem furor publicandi, was ich kurz vor und nach der Übernahme des Verwaltungsratspräsidiums im Jahre 2010 veranstaltete, ein Feuerwerk, als ob ich zu beweisen hätte, dass nicht nur sie, die ordentlichen Mitarbeiter der NZZ, schreiben könnten, sondern dass auch der designierte und dann tatsächlich präsidierende Leithammel „es“ kann. Etwa so, wie sich weiland, als es in der Schweiz noch Regimente gab, ein angehender Kommandant unter die Grenadiere mischte und an vorderster Front, mit geschwärzt-grimmigem Gesicht natürlich, die Gefechtsübung mitabsolvierte, um fortan, als einiger der ihrigen anerkannt, unangefochten vorangehen zu können. Als „Troupier“, wie man damals sagte.
Eine etwas romantische Vorstellung einer Führungsfunktion, mag man aus abgeklärter Sicht moderner Governance-Erkenntnisse vorwerfen. Oder auch ein gerüttelt Mass an Naivität, wenn man an das trübe Biotop einer realexistierenden Redaktion denkt, wo sich Haifische, Delphine, Muränen, Egli, Forellen, Karpfen und Amöben zugleich tummeln: einer der ihren – denkste! Da sind Grenadiere in der Regel schon ein wenig einfacher strukturiert. Wenn es schon kaum einem Ressortleiter, geschweige denn einem Chefredaktor gelingt, wirklich eine sichtbare Linie in die von ihm verantwortete Publizistik zu bringen, was soll da denn ein Verwaltungsratspräsident ausrichten? Er wird scheitern müssen.
Ist er auch, aber an einem anderen Umstand.
Die Jahre 2010 und 2011 waren ideal für einen Kolumnisten. Noch brodelte die Finanzkrise, standen Banken am Abgrund, stotterte die Weltwirtschaft. Griechenland wurde zur echten Gefährdung der europäischen Finanzstabilität und drohte ähnlich gelagerte Länder wie Italien, Spanien und Portugal in den tiefroten Schlund niemals mehr rückzahlbarer Staatsschulden zu ziehen. In der EU spannte man einen Rettungsschirm über den anderen auf, Deutschland wurde zum lender of last resort eines ganzen Kontinents und nahm dieses Schicksal, weil angeblich alternativlos, ergeben an. Strauss-Kahn qualifizierte sich als early bird der späteren MeToo-Bewegung. Anders Behring Breivik richtete ein grauenhaftes Blutbad auf der norwegischen Insel Utoya an, und Silvio Berlusconi küsste den Ring von Muammar Gaddafi.
Stoff genug für den skeptischen Beobachter aus der Ostschweiz! Und wenn einmal die Aktualität nichts Passendes hergab, dann weidete er sich am Sprachgebrauch junger Damen im Zürcher Tram („voll- bzw. megageil“) und sang im Angesicht solcher Wortschöpfungen das Hohelied des spontanen Entstehens einer neuen Ordnung im Hayek’schen Sinn. Oder er sprach den Enkelinnen der Burka- und Regenmäntel tragenden muslimischen Pinguine sein Vertrauen aus, indem er spätestens für ihre Generation ein Einlenken in westliche Modeusanzen voraussagte. Bikinis statt Burkas, so die Prognose; das entsprach einer Steilvorlage gegen das Burkaverbot. Sogar die in unserem Lande so beliebten „Themenwege“, Käseweg hier, Murmeliweg da, fielen der spitzen Feder zum Opfer, ebenso der Schweizer Bundesrat, der als das „unkooperativste Gremium des Landes“ bezeichnet wurde.
Nun, Redaktionen räumen ihren externen Kolumnisten generell grosse Freiheiten ein. In der Rückschau staune ich jedoch über das Mass an laisser-faire, das man dem nicht ganz externen Mitarbeiter/Verwaltungsrat/Verwaltungsratspräsidenten gegenüber gewährte. War es echte Liberalität der Involvierten oder lediglich stilles Erdulden einer als unvermeidlich eingeschätzten Gegebenheit? Wir wollen hier nicht urteilen. Die Tatsache aber, dass an der Falkenstrasse Zürich nebst vielem anderem auch so etwas möglich war, spricht für die Institution und ihre Elastizität im Umgang mit Ungewöhnlichem.
Nun gibt es im Verlagswesen zwar den schreibenden und redigierenden und regierenden Herausgeber, aber im Fall der „AG fürdie NZZ“, wie sie bezeichnenderweise heisst, ist die Funktionentrennung deutlich vorgegeben: Hie die inhaltlich Orientierten, da die Betriebswirtschaftlichen, und der Verwaltungsrat beziehungsweise deren Präsident gehört ganz sicher zu letzterer Seite. Ansonsten wäre die Unabhängigkeit der Zeitung gefährdet, so die Auffassung. In ähnlicher Situation befand ich mich als Bankrat der Schweizerischen Nationalbank. Jegliche Versuche zu einem auch nur geringfügigen Übergriff der vorgesetzten obersten Behörde auf das Inhaltliche beantwortete das für die Geldpolitik verantwortliche Direktorium mit der Bisshemmung von Kampfhunden. Der ganze Rest der Wirtschaft allerdings, alle Millionen anderen Unternehmungen sind genau anders organisiert: Die Spitze und gerade die Spitze ist auch und vor allem für das zuständig, was von der Unternehmung konkret produziert wird. Wer denn sonst? Die NZZ als eine Art Notenbank – so war und ist möglicherweise immer noch die Sicht auf diese sehr besondere Unternehmung.
Nur: Nichteinmischung ist eben meine Sache nicht, und so ging ich noch einen Schritt weiter und kratzte mit Absicht am Redaktionsstatut, in welchem die Unabhängigkeit der NZZ-Redaktion in Marmor, nein, besser Gotthardgranit gemeisselt ist. Dazu nahm ich mir die Antrittsansprache bei meiner ersten Generalversammlung als Präsident im Jahr 2011 vor. „Im Zweifel für die Freiheit“ lautete der Titel dieser programmatischen Rede, die dann im Wortlaut in der darauffolgenden Woche auch noch im Blatt veröffentlicht wurde. Darin statuierte ich den inhaltlichen Primat des Verwaltungsrats. Zwar dürfe dieses Gremium unter keinen Umständen in einzelne publizistische Problemstellungen eingreifen. Hingegen liege die strategische und mithin weltanschaulich-politische Ausrichtung genau im Verantwortungsbereich des Verwaltungsrats, und sein Führungsmittel liege in der Personalpolitik, beschränkt allerdings auf die eine und entscheidende Person, jene des Chefredaktors. Der Verwaltungsrat könne sich nicht davor drücken, laufend und mit periodischer Vertiefung seine Oberverantwortung für das Inhaltliche anhand der Frage, ob der Chefredaktor der richtige sei, wahrzunehmen. In allen Jahren zuvor, während denen ich Mitglied im Verwaltungsrat gewesen war, war kein einziges Mal vom Inhalt der Zeitung die Rede gewesen, oder höchstens „hors séance“. Was mir vorschwebte, war ein regelmässiges Assessment der Content Factory NZZ auf dem Wege der Personalpolitik auf höchster Ebene.
Im weiteren gab ich auch in jenem Grundsatzreferat noch ein paar Ratschläge an die Redaktoren weiter. „Im Zweifel für die Freiheit“ war eine Art Vademecum für schwierige Entscheidungssituationen, vor die man im täglichen Umgang mit konkreten Sachverhalten unumgänglich gestellt wird. Wie rasch fällt doch auch der stramm Liberale den Verlockungen des „öffentlichen Interessens“ und der „übergeordneten Überlegungen“ zum Opfer! Diese Metaebene des Unkontrollierbaren-Kollektiven geniesst die Vermutung überlegener Moralität, das Individuum unterliegt demgegenüber als Hort von Eigennutz. Und wie oft nimmt auch der vermeintlich Liberale das Unwort des Marktversagens in den Mund und ruft nach (zusätzlicher) Regulierung und Kontrolle!
Was war die Absicht? Ich wollte für die stipulierte strategische, weltanschaulich-politische Ausrichtung einen leicht verständlichen und unangreifbaren Benchmark setzen, der generell genug formuliert war, um nicht als konkrete Verletzung der redaktionellen Freiheit taxiert zu werden. Denn schliesslich muss, so meine Meinung, ein Chefredaktor wissen, was sein vorgesetzter Verwaltungsrat richtig und was er falsch findet. Ein Assessment ohne Messlatte ist sinnlos beziehungsweise droht im Episodischen gerade vor kurzem aufgefallener Artikel steckenzubleiben.
Ja, ich war ein schreibender NZZ-Mitarbeiter. Aber eigentlich ging es um etwas ganz Anderes. Ich spürte schon seit langem – und spüre heute noch – einen Zeitgeist- und Technologie-induzierten Megatrend in Richtung Distribution, Distribution und nochmals Distribution, währenddem das Inhaltliche sich laufend und immer noch auf dem Rückzug befindet. Hand aufs Herz: Worin unterscheiden sich heute die Tageszeitungen noch? Lesen wir nicht einfach überall dieselben Sachverhalte immer wieder, wohl ein wenig anders aufgemacht, aber in Bezug auf ihren Gehalt im wesentlichen deckungsgleich? Welche Redaktion lässt sich nicht durch das Kampagnenmanagement von Bundesämtern, die ein Thema irgendwelcher Art lancieren wollen, vor den Karren spannen? Wie weit sind wir wirklich entfernt von der Staatspropaganda, wie sie weiland in der DDR praktiziert wurde? Eine gewisse Differenzierung im Inhaltlichen findet sich eigentlich nur noch auf den Meinungsseiten, der Rest ist Einheitsbrei.
Dem wollte ich mich entgegenstellen. Durch bewusste und provokative Überbetonung des Inhaltlichen. Distribution, das kann man organisieren oder einkaufen. Echte, überraschende, authentische Inhalte beruhen demgegenüber zwingend auf intellektueller Eigenleistung. Die NZZ hat es bis anhin geschafft, im Schlund der Distributionsmanie nicht gänzlich aufgesogen zu werden. Man wurde, nach geraumer Bedenkfrist zwar, auch wieder eine distributionswütige Führungskraft wieder los, die Österreich als Zielland für die Weiterverbreitung des ewig Gleichen erkoren hatte. Solcherlei erfreut, denn es braucht Mut, blendende Manager in die Wüste zu schicken.
Distribution wird bald einmal Schnee von gestern sein. Nämlich dann, wenn die Informations- und Transaktionskosten sich ganz generell der Nulllinie angenähert haben werden. Alles spricht dafür, dass dieses Race-to-the-Bottom gelegentlich einmal vorüber sein wird. Wenn alles ohnehin gratis zu haben ist, dann schlägt die Stunde jener, die produzieren können, was noch niemand hat. Die Technologie wird dafür sorgen, dass solcherlei Inhalte nicht mehr zu den öffentlichen Gütern gezählt werden müssen, sondern zu den privaten – weil sie sich nach Lektüre sofort selber, im Sinne eines smart contracts, in Luft auflösen und höchstens vom wahren Eigentümer noch einmal aufbereitet werden können. Wer dann Inhalt herzustellen in der Lage ist, wird wohl weitere 150 Jahre überleben. Und nicht nur das: auch gut davon Leben. Ich bleibe deshalb Aktionär der AG für. Ist ja auch eine Art Mitarbeit.

Erschienen in der NZZ Sonderpublikation zum 150 Jahr Jubiläum, 14.4.2018

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