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„Aus der Frohburg“ Aufzeichnungen zur Herkunft eines Unangepassten

Konrad Hummler (Autor)

Die Schockstarre nach der Stickereikrise hält noch an, die Greuel des Zweiten Weltkriegs sind noch unverdaut, die Reste eines stolzen Bürgertums aus dem 19. Jahrhundert schmelzen wie Frühlingsschnee dahin, doch Aufbruch und Wirtschaftswunder lassen auf sich warten: St. Gallen, eine mittelgrosse Schweizer Stadt in den 1950er Jahren. Ein neugieriger Knabe sieht sich um, entdeckt seine nächste Umgebung, die «Frohburg», ein Vorstadtidyll mit Stallungen, Hinterhof und kleinem Park. Seine Streifzüge durchs Quartier sind aber stets auch von Ängsten geprägt; das «Schlimme», wie er es nennt, lauert für ihn beim Gaswerk, beim Schlachthof, im Volksbad. Er sinnt nach Strategien, um es zu bannen, und wird fündig: Das Schlimme beim Namen nennen, nicht ausweichen oder verdrängen. Mit dieser Grundüberzeugung startet er ins Leben, und eine sehr vielgestaltige Jugendzeit öffnet sich ihm. Sie führt ihn auf selbständige Erkundungsreisen durch halb Europa, auf wochenlange Wanderungen durch Schweizer Berge, lässt ihn kettenrauchen, einen Tonfilm drehen, eine Umweltdemo organisieren (1971 …), Daniel Cohn-Bendit bewundern, die Sowjets und deren Abkömmlinge in der Schweiz hassen, sich von Johann Sebastian Bachs Musik vereinnahmen. Mehr und mehr ergibt sich das Bedürfnis nach einem tieferen Verständnis von Welt- und Wirtschaftsgeschehen, und so wird die Entdeckungsreise in die Wissensgebiete der Rechtswissenschaft, der Ökonomie und der Informatik ausgedehnt: Das «Schlimme» durch Begreifen bannen. Die endgültige Befreiung von den einengenden Konventionen des Denkens erfährt der nunmehr erwachsene Konrad Hummler am andern Ende der Welt, hoch über dem Pazifik, bei nicht untergehender Sonne am Polarkreis.

Verlag: Edition Königstuhl
Erscheinungsjahr: 2021
Preis: CHF 24.00
ISBN: 978-3-907339-00-8

 

Bücher
Vom Kredit zur Schuld

Ivan Adamovich / Christoph Schaltegger (Herausgeber)

Mit Beiträgen von Claudia Aebersold Szalay, Ernst Baltensperger, Jacob Bjorheim, Konrad Hummler, Martin Rhonheimer, Michele Salvi, Gerhard Schwarz, Reto Sonderegger, Tobias Straumann, Kaspar Villiger.

Wenn Verschuldung die Freiheit bedroht.

Kredit ist das Schmiermittel für Fortschritt und Entwicklung. Doch zu viel Kredit kann in die Schuldenfalle führen. Die globalen Schulden betragen heute das Zwei- bis Dreifache der weltweiten Jahresproduktion an Gütern und Dienstleistungen – Tendenz stark steigend. Und Schuldenkrisen haben in der Menschheitsgeschichte immer wieder verheerende Schäden angerichtet. Wo liegen die Ursachen, wo die Grenzen übermässiger Verschuldung? Ab wann bedroht die Verschuldung unsere Freiheit? Und was kann dagegen unternommen werden? Ein interdisziplinäres Buch mit Antworten auf ein altes, aber höchst aktuelles Problem.

Verlag: NZZ Libro
Erscheinungsjahr: 2019
Preis: CHF 38.00
ISBN: 978-3-03810-443-8

Bücher
Wieviel Staat braucht die Schweiz?

Georg Kreis (Herausgeber)

Mit Beiträgen von Katja Gentinetta, René Rhinow, Walter Schmid, Christoph Schaltegger, Paul Schneeberger, Konrad Hummler, Markus Ritter, Astrid Epiney, Rico Valär.

Wie viel Staat braucht die Schweiz? Fachleute aus verschiedenen Denkrichtungen geben neue Antworten auf diese virulente Frage. Das Buch soll helfen, sich eine eigene Meinung zu bilden.

Wie viel Staat braucht die Schweiz? Eine legitime aber nur schon deswegen destruktive Frage, weil man sie überhaupt stellt. Eine gängige Antwort lautet: So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Darin liegt ein Grundvorbehalt, wie man ihn gegenüber einem notwendigen Übel hat. Ist das der richtige Ansatz? Gibt es auch eine Wertschätzung, die davon ausgeht, dass es «zum Glück» Staat und Staatlichkeit gibt? Die Antworten darauf fallen je nach Zeitumständen und Gesellschaftsbereichen unterschiedlich aus. Die Frage nach dem «Wie viel?» ist eng verbunden mit der Frage nach der Art der Regulierung. Fachleute aus diversen Denkrichtungen und Erfahrungsfeldern erörtern diese Fragen und bieten bereichernde Vorlagen für eigenes Weiterdenken in spezifischen Anwendungsbereichen.

Details

Maße: 13 x 21 cm
Buch, Broschiert
ISBN: 978-3-03810-399-8
Erscheinungsdatum: 27.03.2019

NZZ Libro_Wie viel Staat braucht die Schweiz?

Beitrag von Konrad Hummler

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Kleinstaat Schweiz – Auslauf- oder Erfolgsmodell?

Konrad Hummler (Herausgeber), Franz Jaeger (Herausgeber), Progress Foundation (Herausgeber)

Was macht einen Kleinstaat aus? Welche Wege sind für einen Kleinstaat wie die Schweiz tatsächlich umsetzbar? Wie viel Eigenständigkeit ist sinnvoll und möglich? Was bedeutet es für die Schweiz, wenn Europa politisch kippt?
In diesem Buch setzt sich eine interdisziplinäre Autorenschaft mit dem Phänomen Kleinstaat auseinander, skizziert Denkanstösse und Lösungsalternativen. Ein zwingender und dringender Beitrag zur aktuellen Positionierungsdebatte der Schweiz auf dem europäischen Kontinent und in der Welt.

Mit Beiträgen von Carl Baudenbacher, Thomas Bieger, Mathias Binswanger, Micheline Calmy-Rey, Reiner Eichenberger, Heinz Hauser, Karen Horn, Konrad Hummler, Franz Jaeger, Martin Janssen, Beat Kappeler, Hermann Lübbe, Daniel J. Mitchell, Robert Nef, Christoph Schaltegger, Urs Schoettli, Gerhard Schwarz, Rainer J. Schweizer, Hans-Werner Sinn, Michael Wohlgemuth und Stefan C. Wolter.

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Total Data – Total Control

Null-Toleranz in allen Lebensbereichen
Konrad Hummler (Herausgeber), Fabian Schönenberger(Herausgeber), Progress Foundation (Herausgeber)

Wie stark sind unsere Freiheit und Privatsphäre in Zeiten von Big Data bedroht? Eine interdisziplinäre Autorenschaft reflektiert über Auswirkungen und Gefahren der digitalen Kontrolle.
Die modernen Informationstechnologien verbessern sich laufend, und ihre Möglichkeiten scheinen schier grenzenlos. Alle realen Geschehnisse werden detailgenau erfasst und sind beliebig auswertbar – Big Data ist zum Begriff der Stunde geworden. Die erhöhte Granularität der Daten eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit zur Totalkontrolle der Individuen. Zusammen mit einer allgemeinen, zeitgeistig erkennbaren Akzeptanz ergibt sich vielleicht eine Hinwendung zu einer neuen Kompromisslosigkeit – mit unabsehbaren Folgen. Das Buch «Total Data – Total Control» befasst sich mit der Frage der individuellen Bewegungs- und Gestaltungsfreiheit vor genau diesem Hintergrund. Die Aufsätze einer interdisziplinären Autorenschaft regen zum Denken an und fördern die Debatte zu diesem Thema.

Mit Beiträgen von Mathis Brauchbar, Bruno S. Frey, Hannes Grassegger, Allan Guggenbühl, Ernst Hafen, Matthias Haller, Matthias Holenstein, Konrad Hummler, Martin Killias, Martin Meyer, Fabian Schönenberger, Roberto Simanowski und Frank Urbaniok.

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Versuch, Irrtum, Deutung

Konrad Hummler
Anlagekommentare 1990-2010

Messerscharfe Analysen – visionäre Thesen

Erstmals liegen Konrad Hummlers Anlagekommentare gesammelt vor. Ob Ostblock in Auflösung, schwindende Bedeutung der Politik, Corporate Governance oder Zukunft des Bankgeheimnisses – alle relevanten Themen der letzten zwanzig Jahre kommen zum Zug. Pointiert formuliert und weitsichtig erörtert, erschliessen sich die komplexen Zusammenhänge auch dem Laien im Nu.

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Bundesverfassung und Verfassungsentwurf: Eine ökonomisch-rechtliche Analyse

Martin Janssen
Konrad Hummler

«Ende 1977 hat eine Expertenkommission für die Vorbereitung einer Totalrevision der Bundesverfassung unter Leitung von Bundesrat Dr. Kurt Furgler einen Verfassungsentwurf (VE)1 vorgestellt. Seither sind in den meisten Tageszeitungen und in wissenschaftlich Publikationen verschiedene Aspekte des VE zur Diskussion gelangt.
Die vorliegende Arbeit möchte diese Diskussion zum einen fortführen und vertiefen, zum anderen jedoch versuchen, dem VE als Ganzheit mit einer etwas umfassenderen Analyse gerecht zu werden. Es ist aber nicht das Ziel dieser Untersuchung, jeden einzelnen Artikel des Entwurfs zu analysieren und zu kommentieren. In dieser Arbeit sollen vielmehr die folgenden analytischen Schwerpunkte gesetzt werden:

  • Staatsidee und Verfassungsverständnis im VE:
    – Wesen und Ziele der Schweizerischen Eidgenossenschaft (VE erster Teil, 1. Kapitel)
    – Grundrechte (VE erster Teil, 3. Kapitel)
  • Sozialordnung, Eigentumspolitik und Wirtschaftspolitik im VE (VE erster Teil, 4. Kapitel)
  • Das Föderalismusverständnis im VE
    – Verantwortung von Bund und Kantonen (VE zweiter Teil, 3. Kapitel)
    – Volk und Stände (VE dritter Teil, 1. Kapitel)

Zuvor werden geschichtliche, formelle und grundsätzliche Fragen zur Totalrevision sowie methodische Aspekte behandelt. Eine kurze Zusammenfassung schliesst die Arbeit ab.»

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Stadtstaat – Utopie oder realistisches Modell?

Theoretiker und Praktiker in der Debatte

Erstmals setzt sich eine fächerübergreifende Autorenschaft mitdem Phänomen Stadtstaat auseinander, um eine gesellschaftliche Diskussion über die Positionierung eines Kleinstaates in Europa und in einer globalisierten Welt einzuleiten. Was macht den City State aus? Wie spielt er komparative Vorteile wie Machtbalance, Urbanität und Neutralität gegen die inhärente Verwundbarkeit durch Auslandsabhängigkeit, binnenwirtschaftliche Isolierungund räumliche Enge aus? Ist das City-State-Konzept als möglicher dritter Weg für die Schweiz umsetzbar? Diesen Fragen gehen 15 Autoren aus Sicht von Politik, Wirtschaft, Soziologie und Sicherheittheoretisch und empirisch nach.

ISBN 978-3-03823-708-2 (vergriffen)

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Value at Risk im Vermögensverwaltungsgeschäft

Herausgegeben von Otto Bruderer und Konrad Hummler

Das öffentliche Beschaffungsrecht enthält Regeln zur staatlichen Vergabe von Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen. Öffentliche Beschaffungen werden sowohl auf Bundes- wie auf kantonaler Ebene oberhalb rechtlich festgelegter Schwellenwerte im offenen oder im selektiven Verfahren vergeben. Unterhalb dieser Schwellenwerte ist entweder ein Einladungsverfahren oder ein freihändiges Verfahren anwendbar. Dieser unterschwellige Vergabebereich darf nicht unterschätzt werden. Das Auftragsvolumen, das in diesen Verfahren vergeben wird, ist beträchtlich. Die vorliegende Dissertation behandelt das Einladungsverfahren, das in der Praxis äusserst wichtig, aber bisher noch weitgehend unbearbeitet geblieben ist. Im ersten Teil wird zunächst ein Überblick über die Rechtsgrundlagen im öffentlichen Beschaffungswesen gegeben, gefolgt von einer Einführung zum Einladungsverfahren. Der zweite Teil setzt sich umfassend mit dem Verfahrensablauf des Einladungsverfahrens auseinander. Dabei werden zahlreiche Probleme aufgezeigt, die bis anhin nicht erörtert worden sind. Im abschliessenden dritten Teil folgt eine Gesamtwürdigung des Einladungsverfahrens. Es werden insbesondere die Vereinbarkeit des Verfahrens mit den Vergabegrundsätzen und die besondere Missbrauchsanfälligkeit untersucht. Die Arbeit schliesst mit Gedanken zu möglichen Alternativen zum heute praktizierten Einladungsverfahren.

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Das Recht auf sich selbst

Bedrohte Privatsphäre im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit

Konrad Hummler (Autor), Gerhard Schwarz (Herausgeber)

Die Terrorakte vom 11. September 2001 haben der grundlegenden Frage nach dem Spannungsfeld zwischen «Sicherheit» und «Freiheit» zusätzliche Brisanz verliehen. Wie weit darf der Staat unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung in die individuelle Privatsphäre eingreifen? Welche Risiken und welche Chancen bergen die sukzessive internationale Rechtsvereinheitlichung und der globale Datenaustausch für die Privatsphäre des Einzelnen? Wie stark und in welcher Weise wirken der technische und der naturwissenschaftliche Fortschritt auf die Privatsphäre? Die Zürcher Progress Foundation hat sich mit diesen Themen in mehreren geschlossenen Workshops und öffentlichen Economic Conferences auseinandergesetzt. Texte, die an diesen Veranstaltungen diskutiert und Referate, die dort gehalten wurden, werden nun zusammen mit Originalbeiträgen zu einem Sammelband vereint. Das Buch will in einer Zeit von staatlicher Umverteilung, Zentralisierung und Überwachung ein Zeichen für den Wert des Privaten setzen. Ausgangspunkt ist eine klassisch-liberale Haltung, welche sich für die nachhaltige Stärkung einer auf Wettbewerb, Privateigentum und Verantwortung beruhenden Zivilgesellschaft einsetzt.

ISBN 978-3-03823-052-6

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Persönlichkeit und Verantwortung

Erinnerungen an Robert Holzach

Herausgegeben von Konrad Hummler, Martin Meyer und Urs Rinderknecht

Auszug aus der Zusammenfassung:

„Jede Zeit bringt ihre eigenen Eliten hervor. Robert Holzach hatte nichts gegen Funktionseliten einzuwenden. Aber er begriff die Aufgaben von Eliten im erweiterten Sinn des Wortes mehr noch als Mandate über das Spezifische hinaus im Blick auf das Ganze. Das Ganze meinte dann etwa das Wechselspiel zwischen Wirtschaft und Gesellschaft oder auch zwischen Politik und Kultur. Anders gesagt, Holzach plädierte für ein Denken in Zusammenhängen und handelte danach, womit er sich in der Öffentlichkeit grossen Respekt weit über sein Fachgebiet hinaus erwarb.“

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Automatisierte Rechtsanwendung und Rechtsdokumentation

Zur Eignung von Rechtssystemen für die Anwendung mittels elektronischer Datenverarbeitung

Auszug aus der Zusammenfassung:

«Als Ergebnis des zweiten Kapitels, in dem wir untersuchten, welche Bedingungen an ein Rechtssystem für die Automatisierung rechtlicher Entscheidungen gestellt werden, wiesen wir auf den prinzipiellen Unterschied ziwschen „gesetztem“, deterministischem, auf spezifische Zwecke und auf nach ihrer Art zum voraus als bekannt angenommener Fallkategorien ausgerichtetem Organisatonsrecht („Thesis“) und einer „entstandenen“, in ihren spezifischen Auswirkungen unbekannten, übergeordneten Rechtsordnung („Nomos“) hin. Die Automatisierung von rechtlichen Entscheidungen ist in der ersten Art von Recht unter bestimmten Voraussetzungen durchaus möglich, währenddem sie in der zweiten Art Recht keineswegs Platz greifen kann. Die Angst vor dem „Justizautomaten“, wie sie bei vielen Rechtsdenkern zum Ausdruck kommt, richtet sich deshalb nicht eigentlich gegen die Anwendung der EDV im Recht, sondern implizite gegen das Überhandnehmen deterministischer Rechtsformen allgemein. Wenn der Mensch vor einer „Technokratie“ im Recht geschützt werden soll, so gälte es vor allem, der Ausbreitung des deterministischen Organisationsrechts den Riegel zu schieben, oder mit anderen Worten das Privatrecht (im weitesten Sinn) aufzuwerten.»

«Das elektronische Zeitalter ist im Recht zweifellos angebrochen. Dies stellt die juristische Profession und darüber hinaus jeden an rechtlichen Belangen interessierten Zeitgenossen vor neue Situationen. Es gilt nun einerseits, die durch die EDV gebotenen Chancen wahrzunehmen. Auf dokumentarischem Gebiet kann der Computer sehr viel mühselige Arbeit abnehmen, ja, er kann zu viel weitergehenden Dokumentierungsmöglichkeiten verhelfen, als sie dem Rechtsanwender bisher auf manuell-intelektuellem Wege zur Verfügung standen. Dies kann sicher zu einer besser dokumentierten Rechtsanwendung und mithin zu „besserem Recht“ führen. Aber auch auf dem Gebiet der Automatisierung von rechtlichen Entscheidungen, wo diese einwandfrei Organisationsrecht betreffen, kann die EDV vielfältige Aufgaben erfüllen. Anderseits gilt es, angesichts des Überhandnehmens deterministischer Rechtsformen und der daraus resultierenden Technokratisierung des Rechts und des gesellschaftlichen Lebens, das Wesen einer offenen, unspezifischen, in ihrer Allgemeinheit gerechten Rechtsordnung und darüber hinaus den Wert einer freiheitlichen Ordnung überhaupt erneut in das juristische Denken einzubeziehen.»

Sonstiges
Beiträge von Konrad Hummler M1 AG stellt eine Zeichnung dar

M1 AG verfügt über das Privileg, ohne grossen Produktionsdruck das Zeitgeschehen betrachten und Aktualitäten diskutieren zu können. Damit Geistesblitze, überraschende Meinungen, ätzende Kommentare oder originelle Überlegungen nicht verloren gehen, gibt es die Rubrik Miszellen. Die Artikel in dieser Rubrik sind kurz gehalten und thematisch fokussiert.

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Sonstiges
Freiheit und Macht

Eine Prognose des Historikers Fukuyama zum «Ende der Geschichte» hat sich als grundlegend falsch erwiesen. Freiheit ohne Macht erstirbt infolge des Machtanspruchs anderer.

Gastkommentar von Konrad Hummler

Die wohl gewagteste Äusserung, die ein Geschichtswissenschafter überhaupt von sich geben kann, ist der Abschied von dem, was sein Studienobjekt ist: der Lauf der Zeit auf diesem Erdball mit all seinen möglichen und unmöglichen Implikationen. Der dieses Ende der Geschichte verkündete, war der amerikanische Historiker Francis Fukuyama. Mit der Überwindung des Kommunismus im Ostblock im Jahre 1989 habe dieWelt – so seine These – jenen Zustand erreicht, in welchem Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die kapitalistische Marktwirtschaft keiner denkbaren weiteren Herausforderung mehr gegenüberstehen würden. Die Vorteile dieser Form des gesellschaftlichen Zusammenlebens seien dermassen unanfechtbar, dass alternative Gesellschaftsentwürfe infolge genereller Unterlegenheit fortlaufend implodieren würden. Francis Fukuyama deklarierte mit anderen Worten so etwas wie einen hegelianischen Nullpunkt, nach welchem es infolge sich sachlogisch ergebender und empirisch erwiesener Irrelevanz des dialektischen Prinzips keine weitere Entwicklung mehr brauche und deshalb auch nicht mehr geben werde. Eine sehr gewagte Prognose des Historikers Fukuyama, die sich seither als grundlegend falsch erwiesen hat. Zwar schienen in den neunziger Jahren und auch noch zu Beginn dieses Jahrtausends die Vereinigten Staaten von Amerika eine völlig unanfechtbare Stellung als einzige wirklich mächtige Vertreter ebendieser drei Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und kapitalistischer Marktwirtschaft erlangt zu haben. Die in der Zwischenzeit als notwendig betrachteten Interventionen rund um den Globus schienen lediglich noch Bestätigung, aber gewiss nicht grundlegende Infragestellung der Prinzipien zu sein: Afghanistan, der Irak, Libyen, Ägypten als Regionen, wo die Weltgeschichte noch komplettiert zu werden hatte, aber nicht im Sinne einer umwälzenden Weiterentwicklung einmal mehr und grundlegend verändert werden musste. Ausnahmen als Bestätigung: Wer sich in den Grundzügen abendländischer Denkmuster ein wenig auskennt, der erkennt unschwer im «Ende der Geschichte» die der endzeitlichen Erwartung entspringende Prädestinationslehre des dies- und jenseits des Atlantiks praktizierten Calvinismus. Der Arabische Frühling erschien unter der Annahme der Richtigkeit der These des «Endes der Geschichte » sozusagen als Bestätigung des unmittelbar bevorstehenden Heils, und viele zeitgenössische Kommentatoren sagten auch der Volksrepublik China eine baldige Hinwendung zu mehr Rechtsstaatlichkeit und Demokratie voraus, nachdem der Kapitalismus offenkundig sein Werk schon zu tun begonnen hatte. Heilserwartungen verführen zu Unvorsichtigkeit und zu zu viel Selbstsicherheit in Bezug auf die eigene Positionierung. Ich gehe davon aus, dass auf manches Engagement des Westens und namentlich der immer die grösste Last davon tragenden amerikanischen Nation ohne eine solche Heilserwartung verzichtet worden wäre oder dass zumindest die Erwartungen an die Interventionen weniger hochgeschraubt worden wären. Das Heil ist ja offenkundig nicht eingetreten. Die Welt ist heute mehr denn je ein Flickenteppich von nicht zu überbietender Unüberschaubarkeit. Von einem Siegeszug von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und marktwirtschaftlichem Kapitalismus kann keine Rede sein, im Gegenteil. In einem Grundsatzartikel hat der amerikanische Soziologe Mark Lilla vor Jahresfrist der an Einfachheit nicht mehr zu überbietendenWeltsicht von Francis Fukuyama den Begriff der «Unlesbarkeit» der Weltenläufe gegenübergesetzt. Das pure Gegenteil also vom «Ende der Geschichte», nämlich die Erkenntnis, dass wir das, was rund um unseren Globus tagtäglich vor sich geht, nicht mehr zu entziffern in der Lage sind. Die Gleichzeitigkeit von Rigorismus, ja von mit Waffengewalt praktiziertem Fundamentalismus, mit einer völlig stupenden Multioptionalität der Lebensweise wirft ebenso Fragen auf wie das Miteinander freiheitlicher Gesellschaftsentwürfe mit theokratischen und staatskapitalistischen Systemen. Lilla beklagt die Denkfaulheit westlicher Intellektueller nach 1989, also ab jenem Zeitpunkt, da Fukuyama das Ende der Geschichte vorausgesagt hatte. Lilla meint, durch den Umstand, dass die Idee der Freiheit scheinbar nicht mehr dem Wettbewerb ausgesetzt gewesen sei, hätten sich die westlichen Intellektuellen auf die Betrachtung von Nebensächlichkeiten zurückgezogen. Nun sei man nicht vorbereitet, in der – entgegen der Voraussage dennoch eingetretenen – Fortsetzung der Geschichte noch zu bestehen. Ich befürchte, dass die Sachlage noch ernster ist, nämlich in dem Sinne, dass nicht nur Denkfaulheit der Intellektuellen das Problem ist, sondern vielmehr die grundsätzliche Infragestellung der Idee der Freiheit durch das Prinzip der Macht. Wenn die Geschichte wirklich ein Ende gefunden hätte, dann hätte sich auch die Machtfrage nicht mehr gestellt. Denn dann hätte es nur noch einen Primat gegeben, dem sich alles Übrige hätte unterordnen müssen: den Primat des einen schönen blauen Planeten, dessen Bild uns die vom Mond zurückkehrenden Astronauten vermittelt hatten. Es ist so: Der Westen und mithin in erster Linie die USA sahen sich (und sehen sich auch heute noch) als Treuhänder dieses einen übergeordneten Interesses zugunsten des einen schönen blauen Planeten. Der blaue Planet und dessen möglichst intaktes Weiterbestehen wurden zu einer Pseudoreligion unserer Zeit. Ihr Rom ist nicht in Italien, sondern liegt eher in den USA, das «Ende der Geschichte » begründete die unmittelbare Heilserwartung. Die G-20 war das Kardinalskollegium der Pseudoreligion; seit dem Abfallen Ostroms durch die Annektierung der Halbinsel Krim durch den russischen Präsidenten Putin ist dessen Bedeutung allerdings geschwunden. Dennoch: Was alles an Interventionen seit 1989 weltweit losgetreten wurde, was alles an Sanktionen gegenüber allen möglichen unbotmässigen Nationen erlassen wurde, was alles an Daten über nunmehr sozusagen jeden Erdenbürger gesammelt wurde – alles rechtfertigte sich aus der treuhänderischen Wahrnehmung des übergeordneten Interesses für den blauen Planeten, und diese Wahrnehmung fand ihre praktische Handhabung durch den Einsatz von Macht; militärischer, geheimdienstlicher, wirtschaftspolitischer, justiziell-polizeilicher, gesellschaftlich-struktureller Macht. Weil die Geschichte angeblich zu ihrem Ende gekommen war, geschah Machtanwendung nicht mehr mit der Legitimation des Ausnahmezustands, sondern wurde sozusagen zum Normalfall. Machtanwendung als Normalfall in der treuhänderischenWahrnehmung des übergeordneten Interesses für den blauen Planeten: Die Weltöffentlichkeit hat sich an sie gewöhnt. Kümmert es sie beispielsweise unter dem Titel der Legitimation wirklich, wenn irgendwo im Mittleren Osten ein angeblicher Terrorist von einer ferngesteuerten Drohne erledigt wird? Bei der Tötung von Usama bin Ladin war noch der völkerrechtliche Ausnahmefall des «Krieges gegen den Terrorismus» angerufen worden. Seither geschehen im Monatsrhythmus analoge Aktionen, die sogar kaum mehr denWeg in die Medien finden. Entsprechend haben wir uns auch an die umfassende geheimdienstliche Datenerhebung gewöhnt. Aus dem NSA-Skandal ist längst eine Standard Operating Procedure geworden. Wohlverstanden: Ich stelle die Notwendigkeit, dass sich eine Nation, und namentlich eine so grosse und wichtige Nation wie die USA, aller möglichen Mittel zurWahrnehmung ihres eigenen Interesses bediene, überhaupt nicht infrage. So erachte ich es als selbstverständlich, dass ein Geheimdienst die Aufgabe hat, den Telefonverkehr anderer Regierungen abzuhören – aber eben: zur Wahrnehmung des eigenen Interesses und nicht im Sinne des Normalfalls in der treuhänderischen Wahrnehmung eines pseudoreligiös festgelegten übergeordneten Interesses. Das ist der entscheidende Unterschied. – Freiheit und Macht sind zwei

axiomatisch entgegengesetzte Prinzipien. Freiheit definiert sich durch Abwesenheit von Macht. Freiheit

bedeutet den Austausch zwischen Individuen oder Gruppen von Individuen unter dem Titel der

Freiwilligkeit. Macht, wenn sie sich uneingeschränkt zur Wahrnehmung eines angeblich vorhandenen übergeordneten Interesses entfalten kann, wird zur Bedrohung der Freiheit und wendet sich am Ende sogar gegen den eigenen Bürger. Die Debatten nach Auffliegen der NSA-Datenakkumulation haben allerdings gezeigt, dass die bürgerrechtlichen Anliegen bis auf weiteres einen schwachen Rückhalt in der Öffentlichkeit haben. Das Sicherheitsargument hat Oberwasser. Doch das wird sich ändern. Denn mit dem sich abzeichnenden Ende des «Endes der Geschichte» wird das pseudoreligiös begründete «übergeordnete» Interesse des blauen Planeten nicht mehr anzurufen sein. Somit wird auch niemand mehr treuhänderisch dieses Interesse wahrnehmen können oder müssen. Es wird nur noch (und wieder – das macht ja dann die Fortsetzung der Geschichte aus) eigene Interessen von Nationen und Machtblöcken geben. Interessen werden aufeinanderprallen, es wird auch wieder zu echtenAuseinandersetzungen kommen. Im Zuge dieser Entwicklung wird das Prinzip der Freiheit wieder herausgefordert sein, wird im Wettbewerb der Ideen stehen, und jede Machtanwendung wird sich, als Eingriff in das Prinzip Freiheit, zu legitimieren haben.Wir müssen uns mental auf diesen neuen Zustand der Welt vorbereiten. Wir, der freie Westen, werden uns gegenüber den sich abzeichnenden theokratischen und staatskapitalistisch-konfuzianischen Gesellschaftsentwürfen rechtfertigen müssen. Wir werden wieder wissen müssen, was uns die Freiheit wert ist, und zwar nicht im utilitaristischen Sinne, einfach weil Freiheit, Marktwirtschaft und Kapitalismus angeblich die besten volkswirtschaftlichen Zahlen generieren. Das ist ein Freiheitsverständnis auf dem Niveau eines Investmentbankers an der Wall Street. Nein, es geht um Freiheit im prinzipiellen Sinne Kants des «Begriffs an sich».Wir müssen künftig wieder in der Lage sein, Machtanwendung gegenüber dem Prinzip der Freiheit abzuwägen, zu relativieren, und wir werden auch unsere Institutionen, nicht zuletzt die datensammelnden Kolosse, die Medien und die Geheimdienste, in diesen Dipol von Freiheit und Macht einzuordnen haben. Es könnte sein, dass alternative Gesellschaftsentwürfe wie z. B. der staatskapitalistisch-konfuzianische, vielleicht sogar der theokratisch-islamische, in verschiedener Hinsicht unsere westlichen Volkswirtschaften zu überflügeln beginnen. Punkto BIPWachstum ist das mit China längst der Fall. China wird aber nicht beim BIP-Wachstum stehenbleiben. Es wird auch militärisch wachsen, es wird eine Weltwährung auf die Beine stellen. Es könnte sein, dass ein Zeitgeist aufkommt, der unsere Vorstellung von Freiheit als veraltet und den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritt als hemmend bezeichnen wird. Dann reichen utilitaristische Freiheitsvorstellungen nicht mehr aus, dann hilft nur noch das Prinzip. Das Prinzip nämlich, dass wir mit dem Apostel Paulus daran glauben, dass der Mensch zur Freiheit berufen ist (Gal. 5, 13), weil er nur so seine wirkliche Würde und Bestimmung erlangen kann. Den Vereinigten Staaten von Amerika ist es zuvorderst auferlegt, den Dipol von Freiheit und Macht sowohl intellektuell als auch praktisch zu bewirtschaften. Freiheit ohne Macht erstirbt infolge des Machtanspruchs anderer. Das war im Zweiten Weltkrieg so, und so wird es auch bleiben, weil die Geschichte nicht am Ende ist. Freiheit und Macht, so widersprüchlich sie einander gegenüberstehen, bedingen sich gleichzeitig: Freiheit überlebt nicht ohne Macht. Macht, die nicht durch Freiheit laufend in sich beschränkt und durch Freiheit herausgefordert wird, verliert ihre Moralität und damit auch ihre Legitimation. Der Mensch sei zur Freiheit berufen, sagt Paulus. Unsere Aufgabe ist es, um diesen moralischen Anspruch immer wieder zu ringen. Es gibt nichts anderes, als zurück zu denWurzeln zu gehen, zurück zu den grossen Denkern der Freiheit wie Immanuel Kant, Karl Popper oder Friedrich August von Hayek! Wir brauchen die Gedankenführung dieser grossen Vordenker, um in der Fortsetzung der Geschichte zu bestehen.

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Konrad Hummler ist Gründer der M1 AG, Think-Tank für strategische Zeitfragen; der frühere Privatbankier war Verwaltungsrat und von 2011 bis 2013 Verwaltungsratspräsident der AG für die Neue Zürcher Zeitung. Der Text ist die gekürzte Fassung eines Referats, das der Autor kürzlich vor Vertretern der Manhattan Republican Party in New York gehalten hat.

NZZ vom 7.5.2015_Freiheit und Macht

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